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Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder
#21
(17-10-2012, 20:17)emigre schrieb: Erstens, weil ein Anwalt nie zwei Parteien neutral vertreten kann - per Definition nicht. Zudem weil gerade dann jeder seine Meinung ändern könnte und der andere stünde blöd da - die einvernehmliche Scheidung wäre gegessen.
Du merkst aber schon, dass Du Dir widersprichst?
(17-10-2012, 20:17)emigre schrieb: Natürlich könnte das auch ein Anwalt machen, aber es hätte vor Gericht keinen Bestand.
Hallo?
Die notarielle Beurkundung soll mehr Wert sein als ein Gerichtsurteil?
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RE: Unterhaltsberechnung bei Aufteilung der Kinder - von blue - 17-10-2012, 20:22

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