18-10-2012, 21:54
@Das nerdliche Orakel :
1. Ich kenne keine Ausnahmen i.d. gesetzl. KV . Aber mit der Begrifflichkeit "Grundsätzlich" hast Du recht. In der priv. KV kann es das geben. Zum Beispiel bei der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Wenn also z.B. der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht hat. Dann kann Er gekündigt werden (und wird es auch). Dann allerdings MUSS eine andere (nicht die Gesellschaft von der Er gekündigt wurde), den Kunden zum Basistarif annehmen. Google : Basistarif.
2. Frage : Verstehe ich nicht ganz ;-) . Es kommt auf den ständigen Wohnsitz an. Für den Nichtdeutschen stellen sich ganz andere Voraussetzungen. Auch der oder die Nichtdeutsche wird in Deutschland versicherungspflichtig.
1. Ich kenne keine Ausnahmen i.d. gesetzl. KV . Aber mit der Begrifflichkeit "Grundsätzlich" hast Du recht. In der priv. KV kann es das geben. Zum Beispiel bei der sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung. Wenn also z.B. der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht hat. Dann kann Er gekündigt werden (und wird es auch). Dann allerdings MUSS eine andere (nicht die Gesellschaft von der Er gekündigt wurde), den Kunden zum Basistarif annehmen. Google : Basistarif.
2. Frage : Verstehe ich nicht ganz ;-) . Es kommt auf den ständigen Wohnsitz an. Für den Nichtdeutschen stellen sich ganz andere Voraussetzungen. Auch der oder die Nichtdeutsche wird in Deutschland versicherungspflichtig.