19-10-2012, 18:54
(19-10-2012, 15:35)AlterSchwede schrieb: Menschen werden in der U-Bahn oder auf der Strasse (aktuelles Beispiel Alexplatz) zu tode geprügelt, .....auch die von Dir genannten Straftäter (soweit man darauf abstellen kann) werden gesucht, wenn sie bekannt sind und gg sie ein Haftbefehl vorliegt.
Alter Schwede!
Du vergleichst Äpfel mit Birnen!
Der "blühende Menschenhandel" läßt sich durch eine Fahndung nicht beseitigen. Man muss erst die Täter feststellen.
Bei der Unterhaltspflichtverletzung hat man den Täter: es ist der Vater des Kindes, der trotz angenommener Leistungsfähigkeit nicht zahlt.
Darauf sollten wir unser Augenmerk richten und dafür sorgen, dass vermehrt auch Mütter mutig "an den StA gebracht werden", nämlich dann, wenn sie die ihnen obliegende Unterhaltspflicht verletzen.
§ 170 StGB gilt auch hinsichtlich der Verletzung des Betreuungsunterhaltes!
> http://www.unterhaltspflichtverletzung.c...ngspflicht
Es macht eben keinen Sinn, nur zu palavern und zu jammern.
Wir müssen sie vor Gericht zerren, die Damen Alleinsorgeberechtigten, wenn sie nicht ordentlich betreuen indem sie bspw. Umgang boykottieren!