20-10-2012, 07:03
Hier das Ergebnis der Strafanzeige gegen die KM
"Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird gegen Medusa Schrecklich abgesehen
.....Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesen Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus
gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist zum Beispiel wegen des Ausmaßes
der Rechtsverletzung wegen der Roheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters.
Diese Vorraussetzung liegen hier nicht vor."
Weiterhin meint er weiter, dass es sich hier um private Streitigkeiten handelt und man ja Privatklage einreichen kann
"Von der Erhebung der öffentlichen Klage wird gegen Medusa Schrecklich abgesehen
.....Die Erhebung der öffentlichen Klage ist in diesen Fällen nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse an der
Strafverfolgung besteht. Dieses ist in der Regel dann gegeben, wenn Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus
gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist zum Beispiel wegen des Ausmaßes
der Rechtsverletzung wegen der Roheit oder Gefährlichkeit der Tat oder wegen der niedrigen Beweggründe des Täters.
Diese Vorraussetzung liegen hier nicht vor."
Weiterhin meint er weiter, dass es sich hier um private Streitigkeiten handelt und man ja Privatklage einreichen kann