17-03-2009, 11:31
(17-03-2009, 10:34)Goddiejens schrieb: der Richter kann alles Unmögliche beim "fiktiven Unterhalt" draufschlagen!
Die richtige Antwort darauf ist:
Fiktiven Unterhalt mit fiktiven Euroen aus fiktiven Einkommen zu zahlen.
Zitat:Unterhalt aufgrund einer Einkommensfiktion kann natürlich niemand bezahlen. Ein Schreiben an die Empfängerinnenseite dokumentiert die Situation: "Hiermit zahle ich von meinem fiktiven Einkommen aus fiktiver Arbeit XXX EUR fiktiven Unterhalt für MONAT, JAHR. Eine Kopie dieses Schreibens lege ich als Quittung zu meinen Akten. [Unterschrift]".http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#pleite