21-10-2012, 11:21
(21-10-2012, 00:03)Jessy schrieb: Am besten der KV zieht sich zurück, noch besser der neue LG der KM adoptiert die Kinder.
Solche katastrophalen Aussagen sind leider immer noch häufig in unserem Mutterkultland. Bindungsintoleranz bedeutet Erziehungsunfähigkeit, in einigen anderen Ländern hätte die Mutter damit die Kinder sofort verloren, in Deutschland empfehlen solche "Fach"personen ungestraft, der Vater solle sie sich doch wegadoptieren lassen.
Diese Keksperten betreiben groteske Realitätsverdrehung. Das beweist sich auch später oft, wenn nämlich die Trennung vom nächsten Partner ansteht und der Adoptivvater auf die Abschussliste kommt. Spätestens dann sind die Kinder völlig durch den Wind, solche erzwungenen Abschiede von Bezugspersonen waren auch das Kennzeichen von Breiviks Kindheit.
Das hilft euch nicht. Ihr müsst die Fakten in Form von durch das deutsche Familienrecht erzwungenen Randparametern zur Kenntnis nehmen. In Eurem Fall und bei dem Kindesalter sehe ich da keine Mittelwege, sondern nur entweder - oder. Ein Mittelweg wird zur Auszehrung des Vater und stetigen Weitermanipulation der Kinder führen, bis alles abbricht.
Entweder: Hinwerfen, abbrechen, aber keiner Adoption zustimmen.
Oder: Direkter und voller Einsatz aller Mittel. Der Psychologin heftig wiedersprechen, Bindungsintoleranz ist Erziehungsunfähigkeit. Gebt die Psychologin zur Adoption frei :-) Zum Gericht, mit der Erziehungsunfähigkeitsbegründung einen Wechsel der Kinder zum Vater beantragen (den natürlich kein Richter absegnen wird), hilfsweise eine weitreichende Umgangsregelung. Das bewirkt natürlich nichts bei so einer "Mutter", das Ziel sind der sofortige Einsatz von Ordnungsmitteln wenn die Mutter glaubt, ihnen Wahnsinn weiterbetreiben zu müssen. Es hängt sehr stark vom Richter ab, was zu erreichen ist. Er muss der Mutter auf die Krallenfinger schlagen, immer wieder. Ich würde diesen Weg probieren. Aufgeben kann der Vater immer noch, wenn er vor Gericht keinen Punkt macht.