21-10-2012, 14:07
Auch meine Antwort ist sehr stark aus dem persönlichen Erleben geprägt. Zunächst stellt sich die Frage ja immer sofort: Ist es bessser für mein Kind, dass ich in den vorhersehbaren Kleinkrieg mit der Mutter eintrete, oder lasse ich los?
Ich mochte das damals nicht ohne Beratung entscheiden und habe mich von einem auf die Arbeit mit Trennungskindern spezialisierten Kinderpsychologen beraten lassen - der mir riet, soviel Umgang wie möglich mit meinem Kind zu realisieren.
Eine zweites mal stellte sich die Frage, als die KM heiratete und "closed shop" realisierte. Auch hier suchte ich die Beratung und insbesondere hinsichtlich der Einschätzung einer nur minderen Bestandsdauer der Ehe war der Rat wiederum der gleiche.
Nach der Trennung der KM von ihrem Mann veränderte sich deren Verhalten sehr und ich kann Umgang nur noch mit hohen persönlichen Belastungen realisieren. Dabei muß ich mit ansehen, wie mein Kind zunehmend beschädigt wird - ohne ihm helfen oder es schützen zu können. Von den eingeschalteten Professionen ist insoweit ebenfalls kein problemadäquater Beitrag zu erwarten. Ich habe ja inzwischen ABR-Antrag gestellt.
So als Zwischenfazit stellt sich mir: Mit dem ABR-Antrag habe ich meine Möglichkeiten ausgeschöpft, d. h. für mich, ich bin meiner Verantwortung nachgekommen. Für alles, was jetzt im Haushalt der KM mit meinem Kind geschieht, tragen des zuständige JA und das zuständige Gericht die Verantwortung.
Sollte es bei einem Verbleib meines Kindes im Haushalt der Mutter bleiben, werde ich den Umgang wohl einstellen: Mir ansehen zu müssen, was mit meinem Kind weiter geschieht, würde mich so weit beschädigen, dass in Frage gestellt wäre, ob ich ihm dann helfen könnte, wenn es bei entsprechendem Alter allein um meine Hilfe nachfragen könnte; auch dies ist dann ja noch Teil meiner Verantwortung.
Ich denke, solche Überlegungen und Wertung können je nach den einzelnen Umständen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, weshalb ich meinen Beitrag denn auch nicht als Empfehlung sondern nur als Beispiel ansehe.
Ich mochte das damals nicht ohne Beratung entscheiden und habe mich von einem auf die Arbeit mit Trennungskindern spezialisierten Kinderpsychologen beraten lassen - der mir riet, soviel Umgang wie möglich mit meinem Kind zu realisieren.
Eine zweites mal stellte sich die Frage, als die KM heiratete und "closed shop" realisierte. Auch hier suchte ich die Beratung und insbesondere hinsichtlich der Einschätzung einer nur minderen Bestandsdauer der Ehe war der Rat wiederum der gleiche.
Nach der Trennung der KM von ihrem Mann veränderte sich deren Verhalten sehr und ich kann Umgang nur noch mit hohen persönlichen Belastungen realisieren. Dabei muß ich mit ansehen, wie mein Kind zunehmend beschädigt wird - ohne ihm helfen oder es schützen zu können. Von den eingeschalteten Professionen ist insoweit ebenfalls kein problemadäquater Beitrag zu erwarten. Ich habe ja inzwischen ABR-Antrag gestellt.
So als Zwischenfazit stellt sich mir: Mit dem ABR-Antrag habe ich meine Möglichkeiten ausgeschöpft, d. h. für mich, ich bin meiner Verantwortung nachgekommen. Für alles, was jetzt im Haushalt der KM mit meinem Kind geschieht, tragen des zuständige JA und das zuständige Gericht die Verantwortung.
Sollte es bei einem Verbleib meines Kindes im Haushalt der Mutter bleiben, werde ich den Umgang wohl einstellen: Mir ansehen zu müssen, was mit meinem Kind weiter geschieht, würde mich so weit beschädigen, dass in Frage gestellt wäre, ob ich ihm dann helfen könnte, wenn es bei entsprechendem Alter allein um meine Hilfe nachfragen könnte; auch dies ist dann ja noch Teil meiner Verantwortung.
Ich denke, solche Überlegungen und Wertung können je nach den einzelnen Umständen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, weshalb ich meinen Beitrag denn auch nicht als Empfehlung sondern nur als Beispiel ansehe.
Wer nicht taktet, wird getaktet...