21-10-2012, 16:17
Für die Kinder: Für Euch ist es doch toll, dass Euch beide Eltern ganz doll lieb haben und beide für Euch da sein wollen.
Für dir "Pädagogin": Ich denke, Ihr Auftrag liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Mutter korrekt bleibt. Sie hat die Kinder positiv auf den Umgang einzustellen.
An das Gericht: genau das, was Du gesagt hast, Antrag auf weitgehenden Umgang und ansonsten alleiniges ABR für den Vater. Begründung: Erziehungsunfähigkeit der Mutter, die sich genau darin zeigt, was die Kinder vor Zeugen gesagt haben.
Für die Mutter: lass das, halte die Kinder aus unseren Streitigkeiten heraus! ( per Mail oder SMS )
So bin ich damals vorgegangen, weil es sich so für mich am Besten angefühlt hat.
Für dir "Pädagogin": Ich denke, Ihr Auftrag liegt darin, dafür zu sorgen, dass die Mutter korrekt bleibt. Sie hat die Kinder positiv auf den Umgang einzustellen.
An das Gericht: genau das, was Du gesagt hast, Antrag auf weitgehenden Umgang und ansonsten alleiniges ABR für den Vater. Begründung: Erziehungsunfähigkeit der Mutter, die sich genau darin zeigt, was die Kinder vor Zeugen gesagt haben.
Für die Mutter: lass das, halte die Kinder aus unseren Streitigkeiten heraus! ( per Mail oder SMS )
So bin ich damals vorgegangen, weil es sich so für mich am Besten angefühlt hat.