22-10-2012, 09:42
Hallo mario,
Das Wechselmodell gegen den Willen der KM vor Gericht durchzusetzen, ist und bleibt Wunschdenken - ganz gleich ob mit oder ohne Anwalt. Wie schon erwähnt wurde, gleichen Umgangsverhandlungen einem Feilschen auf dem orientalischem Basar. Du musst zunächst wissen, wie viel Umgang Dir die KM ohne Familiengericht zubilligen würde, um einschätzen zu können, ob der gerichtliche Weg dazu überhaupt eine Verbesserung bieten könnte.
Grundsätzlich sind zudem außergerichtliche Lösungen meist weniger konfliktbeladen.
(21-10-2012, 19:20)mario schrieb: Ich möchte zumindest für einen Sohn das Wechselmodel oder ganz in der Nähe von 50/50 "landen"
Das Wechselmodell gegen den Willen der KM vor Gericht durchzusetzen, ist und bleibt Wunschdenken - ganz gleich ob mit oder ohne Anwalt. Wie schon erwähnt wurde, gleichen Umgangsverhandlungen einem Feilschen auf dem orientalischem Basar. Du musst zunächst wissen, wie viel Umgang Dir die KM ohne Familiengericht zubilligen würde, um einschätzen zu können, ob der gerichtliche Weg dazu überhaupt eine Verbesserung bieten könnte.
Grundsätzlich sind zudem außergerichtliche Lösungen meist weniger konfliktbeladen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel