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Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt
#20
Moin mario.

Meine Erfahrungen:

Das WM ist bis zum Alter eines Kindes von etwa 14 J nur MIT Zustimmung der Kimu zu realisieren. Der Versuch, es vor Gericht gegen die Mutter zu erstreiten, ist idR zwecklos, da Gerichte -wie beim gem. Sorgerecht- davon ausgehen, daß allein schon die Tatsache, daß die Eltern vor dem Richter stehen, Streit, fehlendes Mindestmaß an Kommunikation, Kooperation und keine Übereinstimmung belegen und damit dem WM -bzw. der gES- die Grundlage entziehen. Ganz miese Gestalten setzen einen drauf und unterstellen dem Vater als Antragsteller, daß es ihm nur darum ginge, die Mutter zu kontrollieren oder gar ihr ein Kind wegzunehmen.

Ab etwa 14 J ist fester Wille und großte Beharrlichkeit des Kindes erforderlich, um das WM realisieren zu können. Kinder spüren idR recht gut die Gefahren, die von einer sich rächenden Mutter ausgehen können, wenn sie sich gegen sie stellen. Auch von daher könnte das WM schwierig werden. Aber selbst ein der Mutter überdrüssig und gleichgültig gewordenes pubertierenden Kind schützt nicht vor einem gekränkten Muttertier - das aggressivste, was der Erdball zu bieten hat.

Zudem muß bedacht werden, daß unter WM nicht nur die gemeinsamen Zeiten zunehmen, sondern auch die alltäglichen Probleme mit einem Kind. In der Pub können sie unerträglich sein.

Gelingt es mit Kind zusammen doch, das WM bei Gericht vorzutragen, dann steht schnell der Vorwurf gegen den Vater im Raum, er hätte das Kind übelst manipuliert. Dies müsse so sein, denn welches Kind wolle schon in dieser Form die liebende Mutter verlassen.

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Ich kann Dir, mario, vor dem familien-ideologischen Hintergrund nicht zum WM auf gerichtlichem Wege raten. Ganz ähnlich schwierig wird es beim JAmt. Reine Verschwendung von Zeit, Geld und Nerven und führt nur zur Festigung und Dokumentation des Elternstreites.

Mehr Erfolg sehe ich im schrittweisen Ausbau des Umgangs. Wenn man bedenkt, daß unter Standardumgang (WE alle 14 Tage, ein Tag unter der Woche alle 14 Tage, Häfte der großen Schulferien und der hohen Feiertage) ein Kind schon über 30 % der Jahreszeit beim 'entfernten' Vater lebt, und weiter bedenkt, daß in dieser Zeit sehr intensiver Kontakt zum Kind besteht, dann ist man gar nicht so weit vom tatsächlichen WM entfernt.

Väter sind politisch und rechtlich tatsächlich unerwünscht, auch wenn öffiziell gelegentlich anders gesprochen wird und Väterrechte pausenlos 'gestärkt' werden.

Die Frage, ob Antrag mit oder ohne Anwalt, sollte sich insofern gar nicht mehr stellen.
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RE: Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt - von blue - 21-10-2012, 19:26
RE: Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt - von blue - 21-10-2012, 20:53
RE: Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt - von iglu - 21-10-2012, 19:55
RE: Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt - von blue - 21-10-2012, 21:11
RE: Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt - von Skipper - 22-10-2012, 11:31
RE: Gereichtstermin-mit oder ohne Anwalt - von iglu - 24-10-2012, 21:03

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