(17-03-2009, 07:29)Backfire schrieb: Muß ich weiter für ihn Unterhalt zahlen auch wenn er von sich aus nicht in die Gänge kommt ?
Ganz hart gesehen - nein.
Bemüht er sich nicht und Du kannst das nachweisen**, dann mußt Du nicht ewig zahlen, denn er kann seine Arbeitskraft auch als Ungelernter dem Markt zur Verfügung stellen.
Wenn er ein Berufsvorbereitendes Jahr machen sollte, ist er wieder im Schülerstatus und somit Du für ihn unterhaltspflichtig.
** Der exakte Nachweis wäre z.B. eine schriftliche Aufforderung zur Jobsuche mit Nachweisführung über seine Eigenbemühungen
und Bitte um Stellungnahme zur Situation.
Das kannst Du jedem Gericht vorlegen.
Wäre nur die Frage, ob man mein seinem Sohn so umgehen sollte.