22-10-2012, 21:28
Wie zu erwarten ein neues Schreiben vom Jugendamt.
Mit Schreiben vom 19.09.2012 haben wir Sie um Auskunft über Ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhätnisse gebeten. Versehentlich wurde dabei von Ihnen Ihre Einkommennachweise aus dem Jahr 2009 angefordert. Am 10.10.2012 haben Sie uns Ihre Lohnsteuerkarten für die Jahre 2009 und 2011 übersandt.
Unter Hinweis auf unser Schreiben vom 19.09.2012 ersuchen wir Sie nochmals, den beiliegenden Erhebungsbogen in allen Punkten genau auszufertigen, zu unterzeichnen und wieder an das Landratsamt Kreisjugendamt XXX zurück zu senden. Das ebenfalls beiliegende Formblatt "Verdienstbescheinigung" ist von Ihrem Arbeitgeber bzgl. Ihres Brutto- und Nettoeinkommens für die Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 auszufertigen und zu bestätigen. Ersatzweise können Sie auch Ablichtungen Ihrer monatlichen Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate übersenden.
Gleichzeitig ersuchen wir Sie, uns eine Ablichtung Ihres Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2011 zu übersenden.
Ok das mit den letzten 12 Monaten versteh ich - aber da sie meinen Lohnsteuerbescheid ja schon von 2011 haben - warum vordern Sie dann noch einen Einkommenssteuerbrscheid von 2011?
Mit Schreiben vom 19.09.2012 haben wir Sie um Auskunft über Ihre aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhätnisse gebeten. Versehentlich wurde dabei von Ihnen Ihre Einkommennachweise aus dem Jahr 2009 angefordert. Am 10.10.2012 haben Sie uns Ihre Lohnsteuerkarten für die Jahre 2009 und 2011 übersandt.
Unter Hinweis auf unser Schreiben vom 19.09.2012 ersuchen wir Sie nochmals, den beiliegenden Erhebungsbogen in allen Punkten genau auszufertigen, zu unterzeichnen und wieder an das Landratsamt Kreisjugendamt XXX zurück zu senden. Das ebenfalls beiliegende Formblatt "Verdienstbescheinigung" ist von Ihrem Arbeitgeber bzgl. Ihres Brutto- und Nettoeinkommens für die Zeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2012 auszufertigen und zu bestätigen. Ersatzweise können Sie auch Ablichtungen Ihrer monatlichen Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate übersenden.
Gleichzeitig ersuchen wir Sie, uns eine Ablichtung Ihres Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2011 zu übersenden.
Ok das mit den letzten 12 Monaten versteh ich - aber da sie meinen Lohnsteuerbescheid ja schon von 2011 haben - warum vordern Sie dann noch einen Einkommenssteuerbrscheid von 2011?