22-10-2012, 22:41
Umgangskosten hat grundsätzlich der Umgangsberechtigte zu tragen. Du bis also mitnichten in irgendeiner Weise verpflichtet, die Kinder abzuholen oder dafür aufzukommen.
Lass deine Ex wissen, dass jedes Zuspätkommen potentiell ein Schritt in Richtung "Kindesentführung" ist, da das alleinige ABR bei dir liegt und bestehe auf Pünktlichkeit.
Lass dich nicht ärgern.
Lass deine Ex wissen, dass jedes Zuspätkommen potentiell ein Schritt in Richtung "Kindesentführung" ist, da das alleinige ABR bei dir liegt und bestehe auf Pünktlichkeit.
Lass dich nicht ärgern.