23-10-2012, 10:52
Ob etwas Mehrbedarf ist oder nicht, hängt u. a. auch von der Höhe des gezahlten Unterhalts ab, d. h., ob bei der geleisteten Höhe des Unterhaltes üblicherweise davon auszugehen ist, dass der geltend gemachte Mehrbedarf bereits eingeschlossen ist.
Mehrbedarf ist nicht allein Sache des barunterhaltspflichtigen Elternteils, sondern entsprechend den Einkommensverhältnissen auch die des betreuenden.
Es gibt die allgemeine Obliegenheit, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Mehrbedarf gar nicht erst entstehen zu lassen.
Stets muß eine sachliche Notwendigkeit gegeben sein.
Insofern läuft eben vieles auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung aus.
Mehrbedarf ist nicht allein Sache des barunterhaltspflichtigen Elternteils, sondern entsprechend den Einkommensverhältnissen auch die des betreuenden.
Es gibt die allgemeine Obliegenheit, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Mehrbedarf gar nicht erst entstehen zu lassen.
Stets muß eine sachliche Notwendigkeit gegeben sein.
Insofern läuft eben vieles auf eine gerichtliche Einzelfallentscheidung aus.
Wer nicht taktet, wird getaktet...