23-10-2012, 11:43
(23-10-2012, 09:55)Dark_1001 schrieb: das heisst, wenn ich geschieden bin und Sie wird aus welchen Gründen auch immer zum Sozialfall, dann muss ich für Sie aufkommen.............
Exakt.
Es sei denn, die Unterhaltskette war mal für eine gewisse Zeit unterbrochen. Wenn Du aber nach der Scheidung nachehelichen Unterhalt bezahlst und sie wird irgendwann, während sie noch Unterhalt von dir bezieht, zu Sozialfall- dann bist Du dabei.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1