23-10-2012, 11:46
Vielleicht bringt es etwas, einen der Versichertenvertreter im Verwaltungsrat anzuschreiben unter dem Thema " Dem Kindeswohl zuwiderlaufende Diskriminierung eines sorgeberechtigten Elternteils" mit allgemeinem Hinweis auf die nunmehr uneingeschränkte Gültigkeit der UNKRK in der BRD und der dortigen Bestimmung, dass beide Eltern zur Sorge für das Kind berechtigt und verpflichtet sind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...