23-10-2012, 16:42
(23-10-2012, 07:58)bio schrieb: moin liebe GemeindeKeine Begründung anfordern, nicht das JA einschalten, den Pfarrer oder sonstwie erst "über LOS" gehen.
Ich hatte im April Auskunft über ärztliche Leistungen an meinem Kind beantragt. Heute kam ein Anruf vom Service-Zentrum für ambulante Leistungen. Man sagte mir, dass sie diese Informationen nur an die betreuende Person herausgeben. Was kann ich tun, um doch Auskunft zu bekommen?
Die eindeutige Ablehnung berechtigt zur sofortigen Klage, die -wegen der Dringlichkeit (die man aber begründen muss!)- im Wege eines einstweiliges Rechtschutzverfahrens anhängig gemacht werden sollte.
Ach so: da es um ein Telefonat geht, in dem dein Antrag abgewiesen wurde, würde ich vorher noch dieses Telefonat schriftlich bestätigen!