23-10-2012, 18:30
Ehezeiten ab 2 Jahren gelten, so habe ich gelesen, schon als Langzeitehen und da leiten sich wieder Ansprüche der KM ab.
Eheverträge die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft oder danach geschlossen wurden werden von den Schwarzkitteln
so interpretiert , das die arme KM diesen nur " unter enormen Druck " unterschreiben mußte, er ist somit wertlos.
8 Jahre mit einer Nörglerin auszuhalten ist m. E nicht umsetzbar, da Madam das sehr schnell checkt und genug Zeit hat, deinen
Abgang zu planen. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen mit jemanden Sex zu haben den man nervig findet.
Und wenn man Madam nicht mehr begattet wird, merkt die auch das da was im Busch ist.
Fazit: Haus verkaufen,Vermögen/ Sachwerte sichern, Abgang schnellstens vorbereiten !
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
Eheverträge die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft oder danach geschlossen wurden werden von den Schwarzkitteln
so interpretiert , das die arme KM diesen nur " unter enormen Druck " unterschreiben mußte, er ist somit wertlos.
8 Jahre mit einer Nörglerin auszuhalten ist m. E nicht umsetzbar, da Madam das sehr schnell checkt und genug Zeit hat, deinen
Abgang zu planen. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen mit jemanden Sex zu haben den man nervig findet.
Und wenn man Madam nicht mehr begattet wird, merkt die auch das da was im Busch ist.
Fazit: Haus verkaufen,Vermögen/ Sachwerte sichern, Abgang schnellstens vorbereiten !
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.