24-10-2012, 22:09
Danke, danke.
Die Auswirkungen auf andere dürften bescheiden bleiben, angesichts der Formulierung des Gerichts, welches das ja eindeutig zur Ausnahme erklärt hat.
Und es handelt sich ja auch nicht um einen Beschluss, sondern nur um einen Hinweis bzw. eine Frage des Gerichts.
(24-10-2012, 19:38)sorglos schrieb: Interessant ist aber, dass sich ein Gericht mal zu der immer schwierigen "Vorleistungs-"problematik äußert. Hoffentlich tun sie das dann auch im Beschluss - das wäre sehr nützlich- für viele.
Die Auswirkungen auf andere dürften bescheiden bleiben, angesichts der Formulierung des Gerichts, welches das ja eindeutig zur Ausnahme erklärt hat.
Und es handelt sich ja auch nicht um einen Beschluss, sondern nur um einen Hinweis bzw. eine Frage des Gerichts.