25-10-2012, 11:45
Neue Entwicklung: habe von "meiner" KM erfahren, dass sie die KU-Beträge, die meine Eltern vier Monate lang an sie gezahlt haben, nun ans Jugendamt zurückzahlen bzw. mit dem laufenden UHV verrechnen muss... Immerhin etwas...!
Derweil bietet mir das JA die Stundung (und damit Schuldanerkenntnis) meiner "unstrittigen" weil titulierten KU-Schulden (z.Zt. 2.200 Euro) an. Sehe ich das richtig, dass es hier sinnvoller ist, die Stundung zu beantragen, als auf den Gerichtsvollzieher zu warten, da ja eh ein Titel besteht?
Derweil bietet mir das JA die Stundung (und damit Schuldanerkenntnis) meiner "unstrittigen" weil titulierten KU-Schulden (z.Zt. 2.200 Euro) an. Sehe ich das richtig, dass es hier sinnvoller ist, die Stundung zu beantragen, als auf den Gerichtsvollzieher zu warten, da ja eh ein Titel besteht?