25-10-2012, 14:15
(25-10-2012, 11:45)LongJohn schrieb: Neue Entwicklung: habe von "meiner" KM erfahren, dass sie die KU-Beträge, die meine Eltern vier Monate lang an sie gezahlt haben, nun ans Jugendamt zurückzahlen bzw. mit dem laufenden UHV verrechnen muss... Immerhin etwas...!
Derweil bietet mir das JA die Stundung (und damit Schuldanerkenntnis) meiner "unstrittigen" weil titulierten KU-Schulden (z.Zt. 2.200 Euro) an. Sehe ich das richtig, dass es hier sinnvoller ist, die Stundung zu beantragen, als auf den Gerichtsvollzieher zu warten, da ja eh ein Titel besteht?
Wenn ich bis jetzt alles richtig verstanden habe, ist hierbei folgendes wichtig:
- Stundung heißt Schuldanerkenntnis; demzufolge hast Du Schulden, du musst nur im Moment nicht zahlen.
- nicht leistungsfähig sein bedeutet, nichts zahlen zu müssen, weil nicht können. Titel hin oder her (den müsste man als nicht Leistungsfähiger eigentlich angreifen). Dann gibt es auch keine Schulden, die es zu stunden gäbe.
Das Jugendamt versucht Dich über den Tisch zu ziehen. Du bist oder warst nicht leistungsfähig, also hast du auch keine Unterhaltsschulden. Über den Umweg der Stundung will das Jugendamt eine Schuld-Anerkenntnis von dir erreichen.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1