25-10-2012, 19:17
Es gibt im Internet so eine seite die nennt sich frageinenanwalt.de
da habe ich mal nachgefragt über meinen fall. Der anwalt der geantwortet hat meinte wenn ich damals einfach aus deutschland weg bin während den ermittlungen oder während eines verfahrens dann ruht das verfahren und bei unterhaltssachen verjährt es dann nach 3 Jahren. 100 % sicher verjährt sei es wenn das doppelte an zeit vergangen ist also in dem falle 6 jahre.
Das war die antwort von dem anwalt bei der seite. vielleicht sollte ich daher noch 1 jahr warten?
da habe ich mal nachgefragt über meinen fall. Der anwalt der geantwortet hat meinte wenn ich damals einfach aus deutschland weg bin während den ermittlungen oder während eines verfahrens dann ruht das verfahren und bei unterhaltssachen verjährt es dann nach 3 Jahren. 100 % sicher verjährt sei es wenn das doppelte an zeit vergangen ist also in dem falle 6 jahre.
Das war die antwort von dem anwalt bei der seite. vielleicht sollte ich daher noch 1 jahr warten?