25-10-2012, 20:03
Einen Wikipedia-Text zu kopieren ist überflüssig, der steht schon im Netz. Und mit 18 Jahren ist noch lange nichts vorbei. Wenn sie in eine allgemeinbildende Schule geht, ist sie weiterhin Minderjährigen gleichgestellt. Und auch nichtprivilegierte Volljährige haben einen Anspruch, auch wenn dessen Verweigerung selten strafrechtliche Konsequenzen hat.