25-10-2012, 21:05
Ok, ich war/bin nicht leistungsfähig, weil ALG-II-Bezieher. Aber kann mann mir nicht auch nachträglich fiktives Einkommen nach dem Motto "wenn er sich nur mehr beworben hätte, hätte er XXX verdienen können" unterjubeln und damit die Schulden rechtfertigen? Und da ich wegen höchstwahrscheinlicher Erfolgslosigkeit auch noch keine Abänderungsklage geführt habe, besteht doch dank Titel die KU-Pflicht rechtsbindend weiter... Oder hab ich was übersehen?