26-10-2012, 06:42
Hi
Habe gestern Sozialamt aufgefordert Auskünfte zu erteilen:
Da sich mit eintretender Volljährigkeit meines Sohnes unterhaltsrechtliche Änderungen ergeben, fordere ich sie auf folgende Auskünfte zu erteilen.
Aus welchem Grund wird die Internatsunterbringung von ihnen übernommen?
Handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um Leistungen nach dem SGB VIII oder um SGB XII?
Wurden bereits in der Vergangenheit, oder werden ab XX.XX.1012, die Unterhaltsansprüche gem.
§§ 93, 94 SGB XII an sie übergeleitet?
Wird mein Unterhalt bereits an sie übergeleitet?
Ist ab XX.XX.2012 ein Antrag auf Grundsicherung gem. § 41 SGB XII geplant?
Da Bafög nach den Unterhaltsleitlienen Südl. als bedarfsdeckend gilt, dieses aber an sie erstattet wird, fordere ich sie auf mir die Höhe der Vorausleistung mitzuteilen.
Kommt da was zurück oder schalten die auf stur?
Habe gestern Sozialamt aufgefordert Auskünfte zu erteilen:
Da sich mit eintretender Volljährigkeit meines Sohnes unterhaltsrechtliche Änderungen ergeben, fordere ich sie auf folgende Auskünfte zu erteilen.
Aus welchem Grund wird die Internatsunterbringung von ihnen übernommen?
Handelt es sich bei der Eingliederungshilfe um Leistungen nach dem SGB VIII oder um SGB XII?
Wurden bereits in der Vergangenheit, oder werden ab XX.XX.1012, die Unterhaltsansprüche gem.
§§ 93, 94 SGB XII an sie übergeleitet?
Wird mein Unterhalt bereits an sie übergeleitet?
Ist ab XX.XX.2012 ein Antrag auf Grundsicherung gem. § 41 SGB XII geplant?
Da Bafög nach den Unterhaltsleitlienen Südl. als bedarfsdeckend gilt, dieses aber an sie erstattet wird, fordere ich sie auf mir die Höhe der Vorausleistung mitzuteilen.
Kommt da was zurück oder schalten die auf stur?