26-10-2012, 10:07
(25-10-2012, 23:02)beppo schrieb: Teilen Sie bitte binnen einer Woche mit, ob sich der Eilantrag damit erledigt hat."
Antwort: "Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung im Bescheid des JC macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist."
Bei Deiner Antwort kann man unterstellen, dass Du mit wesentlich längerer Zeit des Hilfebezuges rechnest und Dir unterstellen, das Du nicht daran arbeiten wirst, die wirtschaftliche Situation so zu verbessern, dass dann keine Hilfe mehr erforderlich ist.