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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Bundestag schrieb:Freitag, 25. Oktober

Sorgerecht nicht verheirateter Eltern: Um 9 Uhr beginnt die 90-minütige erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048). Er sieht vor allem eine Stärkung der Rechte der Väter vor. Denn künftig soll für eine gemeinsame Sorge des Kindes nicht mehr generell die Zustimmung der Mutter notwendig sein. Auf Antrag eines Elternteils sollen Familiengerichte das gemeinsame Sorgerecht aussprechen – vorausgesetzt der andere Elternteil bringt keine kindeswohlgefährdeten Gründe vor.
http://www.bundestag.de/dokumente/textar...index.html

So,so, also "kindeswohlgefährdeten Gründe" muss die Mutter vortragen. Schwierigkeiten mit der Sprache entlarven die Intention zur Diskriminierung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von sorglos - 26-10-2012, 11:43

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