26-10-2012, 17:32
(26-10-2012, 17:03)familienmensch schrieb: Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied?
LG, Familienmensch.
Das OLG fällt normalerweise keine Urteile, sondern fasst Beschlüsse.
Entweder es bestätigt ein Urteil teilweise oder ganz, oder weisst es wieder an das Familiengericht zurück.
Aber nur wenn das Familiengericht ein Urteil gefällt hat.
In Eurem Fall nun hat das OLG einen ganz anderen Spielraum gehabt, da das Familiengericht ja einen Vergleich angeboten hat und die Gegenpartei ablehnte.
So konnte nun das OLG von Grund auf neu beginnen. Das ist bei einem Urteil nicht der Fall.
Da wird nur beschlossen, ob das Urteil gerechtfertigt ist. Wenn nein, dann wird es eben an das Familiengericht zurück verwiesen und das OLG stellt die Regeln auf, was bei einem neuerlichen Urteil zu beachten ist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.