26-10-2012, 17:46
Bekommt man kein Protokoll, wenn der Herr Super-Amstrichter von Gottes Gnaden das Verfahren vertagt hat ?
Heute Post vom LG Koblenz wegen der Beschwerde meines RA nicht als Pflichtverteidiger bestellt worden zu sein :
... wird als unbegründet verworfen.
Begründung :
Der angefochtene Beschluss entspricht der Sach - und Rechtslage. Die nicht ausgeführte Beschwerde rechtfertigt keine andere Entscheidung.
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO liegen nicht vor. Weder der Umfang des Verfahrens noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage gebieten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Der Angeklagte bestreitet seine Leistungsfähigkeit und hat hierzu im Schreiben vom ...09.12 vorgetragen. Dies belegt, dass Er auch in seiner Verteidigungsfähigkeit nicht beschränkt ist.
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So läuft das also.....
Heute Post vom LG Koblenz wegen der Beschwerde meines RA nicht als Pflichtverteidiger bestellt worden zu sein :
... wird als unbegründet verworfen.
Begründung :
Der angefochtene Beschluss entspricht der Sach - und Rechtslage. Die nicht ausgeführte Beschwerde rechtfertigt keine andere Entscheidung.
Die Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 StPO liegen nicht vor. Weder der Umfang des Verfahrens noch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage gebieten die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Der Angeklagte bestreitet seine Leistungsfähigkeit und hat hierzu im Schreiben vom ...09.12 vorgetragen. Dies belegt, dass Er auch in seiner Verteidigungsfähigkeit nicht beschränkt ist.
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So läuft das also.....