26-10-2012, 20:13
(26-10-2012, 19:32)Eifelaner schrieb:(26-10-2012, 17:03)familienmensch schrieb: Also habe gerade noch einmal nachgeschaut. Es handelt sich hier um einen Beschluss des OLG, nicht um ein Urteil. Wir dachten, das sei das Gleiche. Nur interessehalber: Wo liegt da der Unterschied?
Soweit mir bekannt wird in Familienrechtssachen nur durch Beschluss entschieden.
Nun sind meine Verfahren ja schon Jahre her. Ich habe aber mindestens ein Urteil vorliegen, das ein Familiengericht gefällt hat, nachdem ich trotz Ablehnung der Prozesskostenhilfe (das war ein Beschluss) auf eine Haupterhandlung bestand.
Da hat das Familiengericht ein Urteil gefällt. Aktenzeichen 4 F 2030/00
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.