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Kinderbonus und Unterhalt
#19
Hallo Freunde (insbesondere Zahlesel),

hier mal was aus dem "Treffpunkt Eltern" im Internet zu diesem heiklen Thema:

"Wird der Kinderbonus auf den Unterhalt angerechnet?

Der Kinderbonus wird, wie schon erwähnt, im §6 des Bundeskindergeldgesetz geregelt welcher die Höhe des Kindergeldes definiert. Hiermit wird unserer Ansicht nach der Bezug zum Kindergeld hergestellt und auch damit der Bezug zum §1612b BGB der die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt regelt. Dieses wird durch die Begründung der Bundesregierung im Gesetzesentwurf zum Artikel 5 im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland bestätigt. In der Begründung heißt es: „Auf den Barunterhaltsanspruch von Kindern ist der Einmalbetrag in entsprechender Anwendung der Regelungen zur Berücksichtigung des Kindergeldes (§ 1612b BGB) anzurechnen.„.

Hiergegen gab es zwar im Gesetzgebungsverfahren mehre Änderungsanträge welche aber immer
abgelehnt wurden. Ebenso hat der Gesetzgeber bewusst darauf verzichtet im Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus“ ( Artikel 5 im Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland ) eine Nichtanrechnung zu definieren. Dies nennen die Juristen „beredtes Schweigen“ des Gesetzgebers, d.h. das Ausbleiben der Anrechnung auf den Kindesunterhalt ist absichtlich nicht erfolgt. Abschließend sind wir daher der Auffassung das der Kinderbonus, entsprechend dem Kindergeld also zur Hälfte im Auszahlungsmonat auf den Unterhalt anzurechnen sein wird.

Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt bei bestehenden Unterhaltstiteln ( Jugendamtsurkunden, Vereinbarung, Urteilen)

Besteht ein Unterhaltstitel ist bei der Anrechnung des Kinderbonus auf den Unterhalt Vorsicht geboten. Hier kommt es genau auf den Wortlaut des Titels an ob der Kinderbonus angerechnet wird.
Denn durch einen Unterhaltstitel hat der Unterhalts berechtigte die Möglichkeit der sofortigen Vollstreckung wenn die Unterhaltsleistung die im Unterhaltstitel definiert ist ausbleibt.

Welche Anrechnungsmöglichkeiten kann es aber bei den verschiedenen Unterhaltstiteln geben? Hier haben wir einmal eine Auswahl zusammen gestellt, wie die Anrechnung/Abgeltung des Kinderbonus unserer Auffassung nach zu erfolgen hat:

Dynamische Unterhaltstitel:

-1- Sieht der Unterhaltstitel die Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) zur Hälfte im Auszahlungsmonat vom Unterhalt abgezogen werden.

-2- Sieht der Unterhaltstitel keine Anrechnung des hälftigen Kindergelds vor, kann der Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) vom Unterhalt nicht abgezogen werden.

-3- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des hälftigen Kindergelds vor, muss der hälftige Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.

-4- Sieht der Unterhaltstitel eine Hinzurechnung des vollen Kindergelds vor, muss der volle Einmalbetrag (sog. Kinderbonus) dem Unterhalt hinzugerechnet werden im Auszahlungsmonat.

-5- Sieht der Unterhaltstitel vor, dass der jeweilige geltende Mindestunterhalt zu leisten ist, dann wird auch hier der Einmalbetrag im Auszahlungsmonat zur Hälfte vom Unterhalt abgezogen, da der Zahlbetrag des Mindestunterhalt in diesem Monat um die 50 Euro sinkt.

Statische Unterhaltstitel:

Ist im Unterhaltstitel nur ein fester Betrag genannt welcher sich nicht durch Änderungen der Düsseldorfer Tabelle oder Änderungen des Kindergeldes automatisch verändert, erfolgt keine Anrechnung auf den Unterhalt und eine Abänderung ist wegen des einmaligen Betrages wohl auch nicht möglich, denn eine Abänderung eines bestehenden Unterhaltstitels ist gem. § 323 ZPO mit einer Abänderungsklage nur dann vorgesehen, wenn eine wesentliche (nach der Rechtsprechung bei ca. 10% liegende) Veränderung derjenigen Verhältnisse eintritt, die für Dauer und Höhe des Unterhaltes maßgeblich waren.

Um jedes Risiko auszuschalten sollten Sie auf jeden Fall vor Anrechnung des Kinderbonus auf den von Ihnen geschuldeten Unterhalt Rücksprache mit dem Anwalt ihres Vertrauens halten, um unnötige Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, die möglicherweise höhere Kosten auslösen, als eine Anrechnung des Kinderbonus bringt."

Quelle: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt...rbonus.php

+++

Weiteres fand ich hier:

"Der Kinderbonus soll laut Gesetzesbegründung "gezielt und kurzfristig einen zusätzlichen Nachfrageimpuls insbesondere für Familien mit geringerem Einkommen und mehreren Kindern zur Stärkung der Konjunktur" schaffen. Dieses Ziel wird durch eine hälftige Verrechnung mit dem Kindesunterhalt konterkariert. Im Ergebnis kommen bei den minderjährigen Kindern von Alleinerziehenden statt 100 Euro nur 50 Euro Kinderbonus an. Der Barunterhalt für Volljährige wird um 100 Euro gekürzt."

Quelle: http://www.vamv.de/index.php?id=68&tx_tt...c8465326ed

Dieselbe Quelle jammert dann weiter unten noch herum:

"Der Kinderbonus ist in seiner Höhe unzureichend. Dringender Änderungsbedarf besteht bei der Anrechnung des Kinderbonus auf den Kindesunterhalt. Alleinerziehende und ihre Kinder werden durch die derzeitige Regelung massiv benachteiligt. Um die Zielsetzung der unbürokratischen Leistung zu erhalten muss der Kinderbonus zwingend dem Haushalt anrechnungsfrei zur Verfügung stehen, in dem das Kind lebt."

+++

Interessante Zicken-Debatte hier:

http://www.urbia.de/archiv/forum/th-1961...rhalt.html

+++

Mein Fazit: Da ich monatlich Kindesunterhalt zahle und da bisher nichts an Unterhaltsschulden aufgelaufen ist, werde ich am 3. April 50 Euronen weniger an die Exe überweisen.

Grund: Ich zahle nur soviel, wie ich unbedingt zahlen muß. Und dies auch nur, bis das Kind 14 Jahre alt ist. Wenn dann immer noch unfreundlich bis feindselig auf meine Kontaktbemühungen zum Kind reagiert wird, werde ich Zahlungen ganz verweigern. Noch lasse ich bei dem 12 jährigen Kind gelten, dass es ein von der Mutter beeinflußtes Kind ist. Mit 14 ist ein Mensch voll strafmündig, wenn auch nach Jugendgesetz. Auch das von mir mitgezeugte Kind ist dann also mit 14 Jahren voll verantwortlich für sein Tun, so daß ich es in Verantwortung nehmen werde für sein Verhalten mir gegenüber. Und an Leute, die mir unfreundlich bis feindselig gegenüberstehen, zahle ich bitte gar nichts!

Wink

Allerbeste Grüße ins Forum,
Goddiejens
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Kinderbonus und Unterhalt - von p__ - 24-01-2009, 12:15
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