27-10-2012, 20:10
Soweit ich weiß, existiert keinerlei Recht des Unterhaltpflichtigen, den weiteren Schulbesuch abzuwenden, schon gar nicht unterhalb des 18. Lebensjahres. Evtl. kannst du argumentieren, dass die "schulische Erstausbildung" mit dem Hauptschulabschluss ja beendet ist, aber Hoffnungen würde ich mir da keine machen.