28-10-2012, 11:43
Ich habe mich jetzt entschieden, im Sinne von Karlma zu antworten:
"Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung des JC, sowie der immer noch bestehende Rückstand von 526,14€ macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist.
"Es wird bestätigt, dass die Eilbedürftigkeit damit entfallen ist. Die Befristung des JC, sowie der immer noch bestehende Rückstand von 526,14€ macht aber deutlich, dass eine grundsätzliche Klärung leider weiterhin erforderlich ist.