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Bindung Umgang nach Alter des Kindes
#30
Letzte Woche war eine Umgangsverhandlung die für mich ganz gut lief.
Der Richter hat festgehalten das wir zur Erziehungsberatung gehen. Die Erziehungsberatung lehnt nun eine Beratung ab da wir im Sorgerechtsstreit sind. Die gleiche Situation hatten wir schon ma im Februar.

Ich stelle mir die Frage: Warum schicken uns Gericht und JA zur Erziehungsberatung wenn lt. Erziehungsberatungsstelle keine Erziehungsberatung gemacht wird wenn ein Sorgerechtsstreit anhängig ist? Die habe da doch täglich mit zu tun und müssten es wissen.

Also: Papi will gem. S von seiner Lebensgefährtin, Mutti sagt nö was gibst du mir (nicht dem Kind), Papi sagt gut gehen wir zur Beratungsstelle, Mutti sagt nö, Papi gibt Willenserklärung über gem. S ab, Mutti fühlt sich durch Willenserklärung bedroht und verschwindet mit Kind. Umgang wird verweigert, Papi darf jetzt Antrag stellen (seit 1,5 Jahren), Mutti wird wegen Antrag noch wütender, Jugendamt sieht friedliche Einigung mit Hilfe möglich und empfiehlt Beratung. Beratung sagt praktisch: nö zerfleischen sie sich erst mal ein paar Jahre vor Gericht dann helfen wir das zu bereinigen.
[undefined=undefined]Bei der jetzt beschlossenen Antragslösung wird das wohl häufiger passieren[/undefined]

Bis vor 1,5 Jahren waren uneheliche Väter völlig diskriminiert, macht und -hilflos. Da sassen dann bei der Erziehungsberatung vom JA auf der einen Seite eine despotische allmächtige Mutter und ein sorgerechtsloser Vater. So war es für die Beratung natürlich einfach.

Dabei sind wir kurz vor einer Lösung: Nach der Umgangsverhandlung haben wir gechattet und uns darauf geeinigt:
[undefined=undefined]pritätische Doppelresidenz ab 3. Geburtstag (also noch 1Jahr und 4Monate), später geht die kleine wegen der Halbgeschwister am Wohnort der KM zur Schule, gem. Sorge, Umgang wird bis zur par.Doppelr. ausgebaut[/undefined]

Problem: Sie will das ich Antrag beim OLG zurückziehe (alleinige Sorge Hilfsweise gem.S mit ABR) dann wird bei Beratungsstelle eine Regelung ausgearbeitet.
Ich will das mit Anwälten dingfest machen und am gleichen Tag Antrag zurückziehen. Bei meinem Anwalt ist ein Notar im Haus. Dort könnte man auch gleich Unterhalt titulieren bis 3. Geburtstag.
Ich wäre ja total bescheuert wenn ich vorher alles zurückziehe und völlig naiv hoffe das bei so einer mütterbevorzugenden Beratungsstelle genau das bei rum kommt. Sie hat ettliche Male sonstwas versprochen und sich nicht dran gehalten. Dann hab ich nicht mehr die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen. Fristen beim OLG sind ausgereizt, 2 mal schon verlängert und Begründung ging Freitag raus.

Hat jemand einen Vorschlag wie jetzt vorzugehen ist?
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RE: Bindung Umgang nach Alter des Kindes - von iglu - 01-10-2012, 11:26
RE: Bindung Umgang nach Alter des Kindes - von iglu - 01-10-2012, 11:58
RE: Bindung Umgang nach Alter des Kindes - von iglu - 01-10-2012, 12:20
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RE: Bindung Umgang nach Alter des Kindes - von iglu - 18-11-2012, 13:39
RE: Bindung Umgang nach Alter des Kindes - von blue - 13-02-2013, 13:11
Beschluss Erziehungsberatung diese lehnt ab wegen Rechtsstreit - von Absurdistan - 28-10-2012, 11:55

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