28-10-2012, 17:34
Dir war mit 49 Jahren völlig unbekannt, welche Folgen Vaterschaft hat? Dass es sowas wie Unterhalt gibt? Du hast nie Trennungen in der Bekanntschaft erlebt, wo du das gesehen hast? Und man gibt dir die Schuld am Kinderwunsch der Frau? Wenn die Geschichte wirklich so stimmt, dann musst du allerschleunigst raus aus deiner jahrzehntelangen Riesennaivität.
Es funktioniert natürlich auch nicht, in der Schweiz zu arbeiten und den Unterhalt deswegen selber festzulegen. Du wirst dich jetzt entweder mit dem Jugendamt einigen müssen oder das Jugendamt verklagt dich kurzerhand. Dann kommen zwischen 100 und 110% Unterhalt in Form eines vollstreckbaren Urteils raus. Damit kannst du sofort gepfändet werden, wenn du diesen Betrag nicht centgenau und pünktlichst bezahlst. Dein Verhandlungsspielraum ist exakt Null. Es fragt dich dann keiner mehr nach irgendwas, sondern plötzlich schluckt der Automat deine EC-Karte, weil dein Konto gepfändet ist oder dein Lohn wird gepfändet. Ein Arbeitgeber in der Schweiz wird eine Lohnpfändung höchstens um Wochen verzögern. Das gilt für alle Nachbarländer.
Es funktioniert natürlich auch nicht, in der Schweiz zu arbeiten und den Unterhalt deswegen selber festzulegen. Du wirst dich jetzt entweder mit dem Jugendamt einigen müssen oder das Jugendamt verklagt dich kurzerhand. Dann kommen zwischen 100 und 110% Unterhalt in Form eines vollstreckbaren Urteils raus. Damit kannst du sofort gepfändet werden, wenn du diesen Betrag nicht centgenau und pünktlichst bezahlst. Dein Verhandlungsspielraum ist exakt Null. Es fragt dich dann keiner mehr nach irgendwas, sondern plötzlich schluckt der Automat deine EC-Karte, weil dein Konto gepfändet ist oder dein Lohn wird gepfändet. Ein Arbeitgeber in der Schweiz wird eine Lohnpfändung höchstens um Wochen verzögern. Das gilt für alle Nachbarländer.