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Unterhaltsberechnung durch JA
#17
Für den Kindesunterhalt ist nicht diese Frau die Gläubigerin, sondern das Kind. Sie kann also niemand von Pflichten freisprechen, weil der Unterhalt formal gesehen gar nicht für sie ist. Was sie machen kann, ist eine Erfüllungsübernahme, d.h. beglaubigt zu vereinbaren, dass sie den Unterhalt selbst trägt. Das reicht aber nicht, sie muss auch tatsächlich in der Lage dazu sein. Ist die denn Grossverdienerin, arbeitet sie trotz Baby?

Immerhin erhellt dein Fall eine alte Frage. Ich habe mich immer gewundert, wieso es tatsächlich Männer gibt, die eine Art von "privater Samenspende" machen und ernsthaft glauben, damit ohne Schaden durchzukommen. So eine unglaublich folgenreiche Sache wie die bewusste, absichtliche Zeugung eines Kindes ausserhalb einer dauerhaften Beziehung ist ofenbar sehr eng mit grosser Naivität verbunden.

Ein Titel verschwindet nicht. Er gilt zeitlich ohne Beschränkung. Keine Meldeadresse zu haben nutzt dir nichts. Du musst auch auf ein Konto und einen Arbeitgeber verzichten, darfst nie in eine Kontrolle geraten. Was nicht bezahlt wird, läuft als Schulden auf. Irgendwann erwischt es dich. Oder man zeigt dich wegen Unterhaltspflichtverletzung an, holt dich vor den Richter, der dich zu bis zu drei Jahren Gefängnis verurteilen kann. Wenn man dir nachweist, dass du über Selbstbehalt verdient hast, von deiner Unterhaltspflicht wusstest, ein Taterfolg eingetreten ist, dann wirst du auch verurteilt.

Beim Umgang würde ich es einfach mal versuchen. Auf jeden Fall sind Chancen vorhanden, Umgang durchzusetzen. Sicher kann es auch Probleme geben, unfähige Richter, Weigerung Ordnungsgeld zu verhängen, anhaltend sabotierende Mutter. Das weisst du erst, wenn du es mal probiert hast. Aufgeben kannst du immer noch.
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RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von beppo - 28-10-2012, 11:49
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 12:18
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 30-10-2012, 20:58
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 28-10-2012, 13:05
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von beppo - 28-10-2012, 13:24
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RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von L3NNOX - 28-10-2012, 14:50
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RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Theo - 29-10-2012, 11:11
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RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von Theo - 28-10-2012, 23:42
RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von p__ - 31-10-2012, 14:50

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