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Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung
#5
Das ist definitiv ein Ausnahmefall.

Ich kann mir nicht vorstellen, das der europäische Haftbefehl nur deswegen ausgestellt wurde.

Ausserdem hat der Mann öffentlich angegeben, das er keinen Unterhalt zahlen wird wegen der deutschen Familienpolitik.
Das kommt in Deutschland nicht so gut an.
Das sollte man also tunlichst unterlassen und einfach angeben, das man nicht zahlen kann. Dann ist das ganze gegessen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: Haft und Auslieferung von Frankreich nach Deutschland Unterhaltspflichtverletzung - von gleichgesinnter - 29-10-2012, 15:35

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