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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
webmin schrieb:
p schrieb:Das Forum soll also keine Hilfe in konkreten Fällen bieten, sondern in allen Threads den politischen Kampf propagieren, so wie jetzt auch wieder?
Ich denke so hat er es nicht gemeint.
Natürlich soll hier Hilfestellung gegeben werden, was mir und auch viele Andere geholfen hatte.
Er hatte nur auf einer überzogenen Weise auf die scheinbar niemals endendenden "Endloschleifen" hingewiesen.
Da ich ihn persönlich kenne, weiss ich, dass er hier die Hilfestellungen nicht für Überflüssig hält.

das weiß 'p' auch, dass ich es so nicht gemeint habe.
Er vermeidet -ich nenne es mal wertfrei "auf diese Weise"- die Beantwortung meiner Frage.

Man beschäftigt sich nicht gerne mit den Ursachen eigener -ich schließe mich da nicht aus- Hilfl- und Erfolgslosigkeit.

Aber man muss doch auch einmal, notfalls zwei- oder zehnmal, das Kind beim Namen nennen dürfen!

Wir Väter doktern in geradezu hilfloser Selbstgefälligkeit immer wieder an Symptomen herum, während die Gegenseite sich organisiert und abstimmt und uns geradezu vorführt und natürlich -mich jedenfalls überrascht das nicht mehr- ihre politischen Ziele durchsetzt.

Wer das wagt festzustellen, wird entweder totgeschwiegen oder mit sachfremden Argumenten "angegriffen".
Ein sehr gutes Beispiel war der Einsatz des @Luxifer, noch zu Zeiten des Papa.com. Allerdings wollte er das Problem in Form eines Dachverbandes lösen und übersah, dass schon die Erwähnung dieser Konstruktion bei einigen "führenden autonomen Vereinen" sofort Durchfall verursacht ...

Damit nicht wieder die Gründung eines solchen Verbandes MIR unterstellt wird, erkläre ich wiederholt, dass ich damals und auch heute nicht der Meinung bin, damit unser Probleme lösen zu können.

Fest steht: Bei denen, die etwas verändern könnten, fehlt offensichtlich der Wille dazu.

Warum?
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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Ibykus - 29-10-2012, 15:51

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