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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
Die Kyffhäuser Nachrichten glänzen mit einer Äußerung des CDUlers Johannes Selle.

http://www.kyffhaeuser-nachrichten.de/ne...tNr=118188

Darin ein Satz, den ich nicht verstehe:
Zitat:Einen gesetzlichen Automatismus wird es auch in Zukunft nicht geben, da dieser dem Kindeswohl widersprechen könnte und der Vielgestaltigkeit der Konstellationen nicht gerecht würde.

Was will mir dieser bibeltreue Christ damit sagen, da vom ausgeschlossenen gesetzlichen Automatismus alleinig das Sorgerecht des Vaters betroffen ist?
Dass Väter Täter sein könnten und Mütter nicht?
Dass jegliche "Vielgestaltigkeit der Konstellationen" immer mit Mutter und Kind, niemals jedoch mit Vater und Kind vereinbar ist?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsame Sorge nichteheliche Eltern - von Bluter - 29-10-2012, 22:22

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