18-03-2009, 09:47
Wenn er sich auf angebotene Ausbildungsplätze nicht einmal meldet, würde ich auf Unterhaltsverwirkung gehen. Eine Bahnfahrt ist ihm selbstverständlich zuzumuten, wenn sie nicht gerade Stunden dauert. Das kann aber auch nach hinten losgehen, ein Richter könnte das durchaus anders sehen.
Eine weichere Schiene wäre es, in der Probezeit weiter zu bezahlen. Wenn er da rausfliegt, nicht mehr. Und immer schön darauf achten, dass die Mutter auch zahlt.
Eine weichere Schiene wäre es, in der Probezeit weiter zu bezahlen. Wenn er da rausfliegt, nicht mehr. Und immer schön darauf achten, dass die Mutter auch zahlt.