30-10-2012, 20:09
(28-10-2012, 12:18)p schrieb: und zweitens bist du ja auch noch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, somit gibt es zwei Unterhaltsberechtigte.
Hm, ist es nicht so, daß der Kindesunterhalt vorgeht und die KM sich mit dem "begnügen" muß, was dann übrigbleibt?
Insofern denke ich, daß Deine Argumentation auf schwankenden Füßen steht.
(28-10-2012, 12:18)p schrieb: Hast du versucht, Umgang einzuklagen? Auch wenn man Kinder wie eine Fertigsuppe zubereitet, bist du jetzt lebenslang Vater, zumindest der Versuch einer gelebten Vaterschaft wäre wichtig.
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen!
Simon II