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Unterhaltsberechnung durch JA
#30
(31-10-2012, 07:07)Der nur zahlende Papa schrieb: Zur Berechnung des KU: die D'dorfer Tabelle bezieht sich auf die Berechnung, wenn man noch einer weiteren Person gegenüber Unterhalt zahlt. Ist das nicht der Fall, kann höhergestuft werden!

@p hats doch schon geschrieben.
Es kommt nicht auf das "Zahlen" an, sondern auf die grundsätzliche Verpflichtung.

In der DDT steht:
Zitat: Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang

Also bei Mutter und Kind gibts 2 Berechtigte, ich hoffe das ist jetzt klar!
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RE: Unterhaltsberechnung durch JA - von beppo - 28-10-2012, 11:49
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