31-10-2012, 14:07
(31-10-2012, 07:07)Der nur zahlende Papa schrieb: Zur Berechnung des KU: die D'dorfer Tabelle bezieht sich auf die Berechnung, wenn man noch einer weiteren Person gegenüber Unterhalt zahlt. Ist das nicht der Fall, kann höhergestuft werden!
@p hats doch schon geschrieben.
Es kommt nicht auf das "Zahlen" an, sondern auf die grundsätzliche Verpflichtung.
In der DDT steht:
Zitat: Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang
Also bei Mutter und Kind gibts 2 Berechtigte, ich hoffe das ist jetzt klar!