31-10-2012, 15:10
Falls das sächliche Existenzminimum für Kinder in gleichem Umfang wie das für Arbeitnehmer angehoben wird, werden daraus folgende Erhöhungen des Mindestunterhaltes zum 1.1.2014 erfolgen:
Kind - 5, von 225,- auf 239,-€ (14,-€ mehr)
Kind 6 - 11 von 272,- auf 288,-€ (16,-€ mehr)
Kind ab 12 von 334,- auf 353,-€ (19,-€ mehr)
(hälftiges Kindergeld ist hierbei jeweils berücksichtigt)
Also im Vergleich zur letzten Anpassung der Tabellenbeträge würde es sich hierbei um eine eher moderate Erhöhung handeln. Also eine massive Erhöhung kann ich hier nicht erkennen.
Bedenken sollte man hierbei auch, dass es die 1. Erhöhung nach 4 Jahren wäre, was ansich doch schon sehr erstaunlich ist.
Nichtsdestotrotz wird es selbstverständlich weiterhin vielen schwerfallen überhaupt den Mindestunterhalt zahlen zu können, insbesondere bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.
Kind - 5, von 225,- auf 239,-€ (14,-€ mehr)
Kind 6 - 11 von 272,- auf 288,-€ (16,-€ mehr)
Kind ab 12 von 334,- auf 353,-€ (19,-€ mehr)
(hälftiges Kindergeld ist hierbei jeweils berücksichtigt)
Also im Vergleich zur letzten Anpassung der Tabellenbeträge würde es sich hierbei um eine eher moderate Erhöhung handeln. Also eine massive Erhöhung kann ich hier nicht erkennen.
Bedenken sollte man hierbei auch, dass es die 1. Erhöhung nach 4 Jahren wäre, was ansich doch schon sehr erstaunlich ist.
Nichtsdestotrotz wird es selbstverständlich weiterhin vielen schwerfallen überhaupt den Mindestunterhalt zahlen zu können, insbesondere bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern.