(17-03-2009, 13:34)p schrieb: Berufsvorbereitendes Jahr: Nicht eindeutig. Wenn Unterhalt, dann von beiden Eltern, da volljährig. Es kommt auch darauf an, um was es sich genau handelt. Beim "Berufsvorbreitenden Sozialen Jahr (BSJ)" gibts z.B. keinen Kindergeldanspruch, keinen Unterhalt.
Hier eine kleine Korrektur / Info:
Man muß dabei immer sehen, WO und BEI WEM das berufsvorbereitende Jahr gemacht wird.
Mein Sohn hat bei seiner Schule ein BJ in Klasse 11 gemacht.
Die haben also ein Extra-Jahr eingerichtet mit Praktikas und bissel Unterricht für die jungem Leute, die keine Lehrstelle abbekamen.
Somit war der Junge Schüler, bekam Kindergeld und Unterhalt.
(Möglicherweise ist es auch eine "Auffangvariante" des Landes.)