31-10-2012, 19:21
(31-10-2012, 19:02)beppo schrieb: Für den gesetzlichen Mindestunterhalt, also DT der Stufe 1 gibt es auch bereits einen Automatismus, der die ständige Erhöhung sicherstellt.
Für den SB nicht.
Nicht ganz. Der Gesetzgeber muss schon tätig werden und das sächliche Existenzminimum für Kinder anheben.
Wenn er das allerdings macht, erhöht sich tatsächlich der Mindestkindesunterhalt automatisch, da sich der 1612a BGB direkt auf den 32 Abs. 6 EStG bezieht, in dem die Höhe des sächl. Existenzminimums festgelegt iat.