31-10-2012, 20:52
(31-10-2012, 19:48)sorglos schrieb: Ergo verhandelt der Bundestag über ein Gesetz, das nichts ändert.....ach was!
Zitat:Das wirklich Ärgerliche an der aktuellen Entscheidung -1 BvR 420/10- ist, dass das BVerfG den feministischen Kräften in der Politik Tür und Tor geöffnet hat, ein weiterhin mütterfreundliches FamilienUNrecht, in dem nicht verheiratete Väter weiterhin das Nachsehen haben werden, durch eine gesetzliche Neuregelung zu etablieren. Wenn das BVerfG in seinem Entscheidungstenor der Legislative erlaubt, nichtverheirateten Vätern das Sorgerecht "nur auf Antrag" zu übertragen und in einem solchen Verfahren den Müttern ein Vetorecht einräumt, wird schon der elterliche Streit um das Sorgerecht die Übertragung der gemSorge auf den Vater in aller Regel verhindern.
Die elterlichen Streitereien um Umgang oder Sorge haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass deutsche Familienjuristen zu einer besonderen und deswegen erwähnenswerten Logik fähig sind:
Der Streit um Umgang selbst steht wenigsten einer Erweiterung des Umgangsrechts entgegen. Genauso war der Streit um die elterliche Sorge in der Vergangenheit geeignet, dem Vater, der bis dato die gem Sorge inne hatte, diese zu nehmen. Der Einwand des Vaters, man streite sich ja nicht wegen Umgangs-/ Sorgerechtsangelegenheiten, sondern um Umgang/ Sorge selbst, konnte die Gerichte nur selten überzeugen.
Welcher Vater hat sich nicht schon den dummtrivialen Satz anhören müssen: "Aber dass sie, die Eltern, zerstritten sind, beweist doch schon der Umstand, dass sie hier vor Gericht stehen!"
Wenn Mütter dem beantragten gemeinsamen Sorgerecht widersprechen dürfen, dann werden Väter weiterhin um ihre Rechte streiten und sich diesen Streit vorhalten lassen müssen.
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