31-10-2012, 23:05
(31-10-2012, 20:32)blue schrieb: Theorie und Praxis widersprechen sich im Unterhalts- und Zwangsvollstreckungsrecht dann doch irgendwie gewaltig.
Nein, eigentlich nicht, da es 2 Paaar Schuhe sind.
In den meisten Fällen funktioniert die Sache mit dem KU absolut problemlos.
Probleme entstehen immer dann, wenn nicht genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.
Während eine zusammenlebende Familie vielleicht noch gerade so über die Runden kommt, kann das nicht mehr funktionieren, wenn diese Familie sich nach einer Trennung über mehrer Haushalte verteilt.
In dem Fall ist der Mindestunterhalt natürlich nur noch eine theoretische Größe, die in der Realität nicht umgesetzt werden kann. Ganz einfach auch aus dem Grund, weil niemals Geld in Höhe des Mind.U. für das Kind/die Kinder vorhanden war.
Aus Minderbemittelten (finanziell gemeint) werden dann ganz schnell Mittellose. Ansprüche und Titel laufen ins Leere, da sie nicht bedient werden können.
Schulden häufen sich an ..................... die ganze Chose eben.