01-11-2012, 20:50
@Goldesel
Die Abfindung muss ja auf mehrere Jahre verteilt werden und wenn Du Mindestunterhalt bezahlst, dann geht das Einkommen Deiner neuen Frau niemanden was an.
Eine Veranlagung nach den Steuerklassen 4/4 hat sowieso keinen Einfluss auf den zu leistenden KU.
Schau mal bei Deinem Finanzamt vorbei, ob sie nicht einen Steuerbescheid ohne die Daten der Ex aushändigen können.
Natürlich nur wenn Du kein Mangelfall bist.
Die Abfindung muss ja auf mehrere Jahre verteilt werden und wenn Du Mindestunterhalt bezahlst, dann geht das Einkommen Deiner neuen Frau niemanden was an.
Eine Veranlagung nach den Steuerklassen 4/4 hat sowieso keinen Einfluss auf den zu leistenden KU.
Schau mal bei Deinem Finanzamt vorbei, ob sie nicht einen Steuerbescheid ohne die Daten der Ex aushändigen können.
Natürlich nur wenn Du kein Mangelfall bist.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.