01-11-2012, 23:45
wegen ihr mach ich mir da keine sorgen. probleme dachte ich eher
wegen dieser verpflichtungserklärung und wegen des laufenden bzw. ruhenden verfahrens in sachen unterhalt gegen mich.
Was ich bisher in erfahrung bringen konnte ist dass man eine verpflichtungserklärung nicht nur in deutschland abgegeben kann sondern auch auf jeder deutschen vertretung. Das ist zumindest mal gut so dass ich dafür nicht unbedingt nach deutschland muss. Das Problem wäre ja wenn eine verpflichtungserklärung abgegeben werden muss und eventuell gehalt etc. nachgewiesen muss meinerseits. Das beisst sich ja dann mit der unterhaltssache. [/align]
wegen dieser verpflichtungserklärung und wegen des laufenden bzw. ruhenden verfahrens in sachen unterhalt gegen mich.
Was ich bisher in erfahrung bringen konnte ist dass man eine verpflichtungserklärung nicht nur in deutschland abgegeben kann sondern auch auf jeder deutschen vertretung. Das ist zumindest mal gut so dass ich dafür nicht unbedingt nach deutschland muss. Das Problem wäre ja wenn eine verpflichtungserklärung abgegeben werden muss und eventuell gehalt etc. nachgewiesen muss meinerseits. Das beisst sich ja dann mit der unterhaltssache. [/align]