02-11-2012, 02:04
(02-11-2012, 01:29)RolandF. schrieb:(02-11-2012, 00:07)peterjohannes schrieb: etc. Was meint ihr was aus der sache aus rechtlicher sicht wohl geworden ist und wie lange sollte ich mich noch im ausland aufhalten?
Wenn deine Geschichte stimmt UND wenn ALLE Beteiligten die reine Wahrheit gesagt haben, dann brauchst du ja m. E. nur noch 1 Jahr durchzuhalten. Dann ist das Ermittlungsverfahren endgültig erledigt (zu den Akten).
Ansonsten könnte man vorsichtig sagen dass du nicht in Abwesenheit verurteilt worden bist. Du kriegst höchstens eine erkennungsdienstliche Maßnahme und dann evt. eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Wenn die Alte Wind bekommt, dass zu wieder im Reich bist, dann kann sie das Theater wieder von vorne anfangen.
My two pennis, äh ich meine, pennies.
Mich würde interessieren ob ich eventuell in abwesenheit verurteilt worden bin aber scheint irgendwie schwer zu sein einen anwalt zu finden der ins bundeszentralregister schauen kann hab da bei einigen angefragt.